Fragen zum Kircheneintritt

An wen muss ich mich wenden, wenn ich in die evangelische Kirche eintreten will?
Vereinbaren Sie direkt oder über unser Gemeindebüro ein Gespräch mit einer unserer Pfarrerinnen oder einem unserer Pfarrer. Die Aufnahme geschieht dann im persönlichen Gespräch mit dem Ausfüllen eines entsprechenden Formulars. Die Aufnahme wird von uns ans Einwohnermeldeamt weitergeleitet.

Kann ich direkt die Konfession wechseln?
Nein. Wenn Sie aus einer anderen christlichen Konfession in die evangelische Kirche übertreten möchten, müssen Sie zunächst aus der anderen Konfession austreten.

Werde ich noch einmal getauft?
Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen christlichen Gemeinschaft angehört haben.

Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Der Taufe geht ein Taufunterricht voraus.

Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?
Nein. Wir sind der Überzeugung, dass man Glauben nicht prüfen kann. Vorgesehen ist in der Regel lediglich ein Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist.

Werde ich der Gemeinde vorgestellt?
Nicht ausdrücklich. Wenn Sie es gerne möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gemacht werden. Der Zuspruch eines persönlichen Segens im Gottesdienst oder im Anschluss daran ist möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Tauf- und Konfirmationsurkunde benötigt.

Was kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist kostenlos.

Was kostet mich die Mitgliedschaft?
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen. In der Regel aber müssen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer als Kirchensteuer bezahlt werden. Diese wird Ihnen gemäß der Verträge zwischen Staat und Kirche direkt vom Gehalt abgezogen.

 

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